Vergütung – Es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Vergütung, dennoch zahlen viele Betriebe Vergütungen in sehr unterschiedlicher Höhe.

Seit 2015 gilt in Deutschland zudem der Mindestlohn für ein Praktikum, allerdings gilt dieser nicht immer. Bei einem Pflichtpraktikum muss der Mindestlohn nicht gezahlt werden und für freiwillige Tätigkeiten nur dann, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Ansonsten werden Praktika meistens gar nicht oder nur gering bezahlt. Um herauszufinden, ob das Praktikum den Anforderungen für den Mindestlohn entspricht, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Informationswebseite geschaffen.