Das deutsche Bildungssystem

Für die Bildungspolitik in Deutschland sind die Bundesländer zuständig.

Das heißt, dass die Landesregierungen selbstständig entscheiden können, wie das Bildungssystem (vor allem das allgemeinbildende Schulwesen) in ihrem Land aussieht. Genau deswegen gibt es einige Unterschiede zwischen den Bundesländern. Dabei gibt es aber doch eine gemeinsame Grundstruktur des Bildungssystems für alle Bundesländer, das aus fünf großen Bildungsbereichen besteht (Elementarbereich, Primärbereich, Sekundärbereich I, Sekundärbereich II und Tertiärbereich).

Schulpflicht

Meist liegt das Einschulalter in Deutschland, je nach Bundesland, zwischen 5 und 7 Jahren. Im Regelfall ist ein Kind, das bis zu einem besonderen Stichtag (je nach Bundesland zwischen dem 30. Juni und dem 31. Dezember) eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat gesetzlich zum Schulbesuch verpflichtet (im Ausnahmefall kann ein Kind – wenn es für nicht „schulfähig“ befunden wird – für ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden). Die Schulpflicht besteht aus zwei Teilen: Vollzeitschulpflicht (allgemeine Schulpflicht) und Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht). Erste umfasst neun oder zehn Besuchsjahre (was von dem Bundesland abhängig ist) an einer allgemeinbildenden Schule. Diejenigen Jugendlichen, die im Sekundärbereich II keine allgemeinbildende oder berufliche Schule in Vollzeitform besuchen, betrifft Teilzeitschulpflicht. Die deutsche Schulpflicht erstreckt sich normalerweise bis zum 18. Lebensjahr.

Elementarbereich

Zu dem Elementarbereich gehören:

  • Kindergarten
  • Kindertagespflege
  • Vorklassen an Grundschulen
  • andere Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder (bis zum Schuleintritt)

In Deutschland ist der Besuch dieser Einrichtungen nicht verpflichtend, aber jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Primärbereich

Im Primärbereich besuchen die Kinder die Grundschule, die die Klassenstufen 1 bis 4 (in manchen Bundesländern 1 bis 6) umfasst. Am Ende der Grundschulzeit wird für jedes Kind eine Schullaufbahnempfehlung für die Sekundärstufe erstellt, die aber in den meisten Bundesländern nicht bindend ist. Bei Auswahl einer nicht empfohlenen Schule müssen die Schüler in der Regel eine Aufnahmeprüfung absolvieren und/oder eine Probezeit bestehen.

Sekundärbereich I

Im Sekundärbereich I gibt es verschiedene Schulformen/Bildungsgänge:

  • Hauptschule, Realschule und Gymnasium – der Unterricht ist prinzipiell auf einen bestimmten Abschluss bezogen
    Schularten mit zwei Bildungsgängen – ein Haupt- und Realschulbildungsgang werden geführt
  • Schularten mit drei Bildungsgängen (sog. kooperative/additive Gesamtschulen) – ein Haupt- und Realschulbildungsgang und darüber hinaus wird noch ein
  • Gymnasialbildungsgang geführt

In allen Schulformen ist es möglich am Ende eine allgemeinbildende Abschlussprüfung zu bestehen, die nachher zum Besuch unterschiedlicher Bildungseinrichtungen in Sekundärbereich II berechtigt.

Sekundärbereich II

In diesem Bereich befinden sich sowohl allgemeinbildende und berufliche Vollzeitschulen, als auch die Berufsausbildung im dualen System. Die bestimmten Abschlüsse qualifizieren zur Aufnahme der bestimmten Schulen oder der Berufsausbildung.

Der Hauptschulabschluss ermöglicht die Aufnahme in einer dualen Berufsausbildung (dazu muss man aber eine Lehrstelle in einem Betrieb finden – im anderen Fall ist man verpflichtet eine berufsvorbereitende Maßnahme im Übergangssystem zu absolvieren).

Mit dem mittleren Schulabschluss hat man hingegen viel mehr Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. Außer der Berufsausbildung im dualen System ist auch die Aufnahme einer vollzeitschulischen Berufsausbildung möglich. Dabei eröffnet der mittlere Schulabschluss den Zugang zu den unterschiedlichen beruflichen Oberschultypen, wie Fachoberschule, Berufsoberschule und Fachgymnasium und zur gymnasialen Oberstufe.

Der berufliche Abschluss – den man sowohl in der dualen, als auch in der vollzeitschulischen Berufsausbildung bekommen kann – qualifiziert zur Aufnahme einer bestimmten Erwerbstätigkeit. In den übrigen (auch beruflich orientierten) Bildungsgängen kann am Ende allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife erworben werden, die zur Aufnahme eines Studiums im Tertiärbereich berechtigen.

Tertiärbereich

Der Tertiärbereich umfasst sowohl Universitäten, Fachhochschulen und andere Hochschularten, als auch Einrichtungen mit den berufsqualifizierenden Studiengängen und Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Hochschulen führen zu einem akademischen Abschluss (Bachelor, Master, staatl./kirchl. Prüfung, Diplom) und dadurch qualifizieren zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

In Anlehnung an: http://www.bpb.de/gesellschaft/kultur/zukunft-bildung/163283/das-bildungssystem-in-deutschland

Erfahre mehr:

  1. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  2. Deutscher Bildungsserver – zentraler Wegweiser zum Bildungssystem in Deutschland
  3. ?? Eduserver – Education in Germany
  4. Kultusministerkonferenz – ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, wo die für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder zusammenarbeiten.

Andere Quellen:

  1. Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung:
  2. Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
  3. Bundeszentrale für politische Bildung