Praktikumsplan im Betrieb
Der Praktikumsplan dient als Übersicht für den Einsatzbereich des Praktikanten/der Praktikantinnen und zur Erleichterung der Durchführung des Praktikums. Zudem bietet er Informationen über den Verlauf des Praktikums, indem eine zeitliche Gliederung der wesentlichen Praktikumsinhalte erstellt wird (Lernelemente sowie Praktikumseinheiten). Dazu werden die Aufgabenfelder, Arbeitsabläufe sowie ggf. Lehr-/Lernmethoden dargestellt. Somit werden auch die Erfolgskriterien zur Bewertung des Praktikums deutlich.
Lehrplan
Ein Ablauf- bzw. Lernplan ist (unabhängig von der Art des Auslandspraktikums) bedeutend, damit Teilnehmer/-innen ihre Ziele und Lernergebnisse während des Praktikumsaufenthalts strukturieren können. Die Teilnehmer/-innen sollten zudem beim Entwickeln des Ablaufplans involviert sein, sodass ein individueller Lernplan für jeden Beteiligten festgelegt wird.
Praktikumsvertrag
Ein schriftlicher Vertrag zur Durchführung eines Praktikums zu Ausbildungszwecken / beruflicher Orientierung zwischen Arbeitgeber und Praktikantin bzw. Praktikant schafft gegenseitige Rechtssicherheit und verhindert von vornherein potenzielle Streitpunkte. Im Praktikumsvertrag regelt man:
- Beginn, Dauer und Arbeitsinhalt des Praktikums
- tägliche Arbeitszeit
- Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Vergütung von Überstunden
- Krankheitsfall
- Kündigungsvoraussetzungen
Während des Praktikums sind die im Betrieb üblichen Arbeitszeitregelungen einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass mit der Dauer des Praktikums der Lerneffekt abnimmt. Der Fokus sollte damit auf dem Erlernen neuer Fähigkeiten liegen, anstatt auf der Durchführung von Routinearbeiten.
Vergütung
Es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Vergütung, dennoch zahlen viele Betriebe Vergütungen in sehr unterschiedlicher Höhe. Seit 2015 gilt in Deutschland zudem der Mindestlohn für ein Praktikum, allerdings gilt dieser nicht immer. Bei einem Pflichtpraktikum muss der Mindestlohn nicht gezahlt werden und für freiwillige Tätigkeiten nur dann, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Ansonsten werden Praktika meistens gar nicht oder nur gering bezahlt. Um herauszufinden, ob das Praktikum den Anforderungen für den Mindestlohn entspricht, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Informationswebseite geschaffen.
Arbeitsschutzgesetz für Jugendliche
Für Ausländerinnen und Ausländer gilt bei der Aufnahme eines Praktikums das ArbSchG, bei einem Alter von unter 18 das JArbSchG.
Die Arbeitszeiten werden je nach Alter wie folgt geregelt:
Unter 15 | 15-17 | Ab 18 | |
Arbeitszeiten | max. 7 Stunden täglich/ max. 35 Std. die Woche | max. 8 Std. täglich/ max. 40 Std. die Woche | 8 Std. – max. 10 Std täglich |
Pausen | 4,5 Std. – 6 Std. = 30 Min.
> 6 Std. = 60 Min. |
4,5 Std. – 6 Std. = 30 Min.
> 6 Std. = 60 Min. |
>6 Std. – 9 Std. = mind. 30 Min.
> 9 Std – 10 Std. = mind. 45 Min |
Versicherung
Allen ausländischen Praktikanten/Praktikantinnen ist zu empfehlen, sich bei der jeweiligen Krankenkasse (im Heimatland oder in Deutschland), genau zu erkundigen, welche Leistungen vom Versicherungsschutz berücksichtigt werden, da es weitgehende nationale Unterschiede gibt. Für bestimmte Leistungen ist auch eine private Zusatzversicherung zu empfehlen.
Broschüre „Sicher im Ausland!“ – Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Auszubildende bei Auslandsaufenthalten